Softwarebescheinigungen und
-zertifizierungen
nach IDW PS 880
Die Prüfung von IT-Anwendungen (Software) erhöht deren Qualität und schafft Vertrauen in deren Leistung. In manchen Branchen ist eine Softwarebescheinigung unabdingbar für den erfolgreichen Vertrieb der Anwendung. Gleichzeitig garantiert die sogenannte Softwarezertifizierung die Einhaltung rechtlicher Anforderungen, die sich aus dem Handelsgesetzbuch, Steuergesetzen und branchentypischen Vorgaben (z. B. bei Banken) ergeben.
Wir führen Softwarebescheinigungen durch und prüfen die Softwarelösungen unserer Mandanten – aufbauend auf den mit Ihnen abgestimmten Kriterien, die auch die rechtlichen Anforderungen enthalten.
Die Prüfung umfasst:
- Entwicklungsumgebung mit Test und Freigabeverfahren,
- notwendige Programmfunktionen (Beleg-, Journal- und Kontenfunktion),
- sonstige Softwarefunktionen,
- Softwaresicherheit,
- Funktionsfähigkeit der Programmfunktionen.
Dabei gehen wir risikoorientiert vor: Wir prüfen das interne Kontrollsystem für die Entwicklungsumgebung, identifizieren die Risiken für die Programmfunktionen und leiten daraus unsere Prüfungsstrategie ab.
Übrigens: Softwarebescheinigungen bieten wir nicht nur für Rechnungslegungssysteme, sondern auch für andere Anwendungen an. Sprechen Sie uns an.